molochronik
Donnerstag, 20. September 2007

Öffentliche Petition zum Religionsunterricht an öffentlichen Schulen

(Eintrag No. 408; Gesellschaft, Großraumphantastik, Bundestags-Petition) — Gerade im deutschen Brights Blog gelesen: endlich tut sich was in Sachen Kritik und Aktion gegen §7 des Grundgesetztes. Dort steht nämlich (noch):

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Ich bin ja schon lange der Meinung, daß Kinder und Jugendliche einen neutralen ›Lebenskunde‹-Unterricht erhalten und neutral und vor allem vergleichend über Religion informiert werden sollten. Die Privilegien der etablierten, organisierten Religionen in Sachen Unterricht (aber auch z.B. bezüglich deutscher Militärseelsorge, Konkordatslehrstühlen, Finanzierung der Ausbildung von Geistlichen usw ect pp ff) sind alles andere auf der Höhe des bei uns ja nur widerwillig geduldeten pluralistischen Informationszeitalters.

Wer, wie ich, etwas tun möchte, damit vielleicht in absehbarer Zeit der Mißstand des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen behoben wird, lese bitte hier den Text der Bundestags-Petition und raffe sein (humanistisches, aufgeklärtes) Herz auf, um diese Einreichung mit seiner ›Unterschrift‹ zu unterstützen. Dazu ist noch Zeit bis zum 27. Oktober 2007.

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